Die Nummer mit der perfekten Nummer – 24h-Emergency Contact
15. Dezember 2011 Hinterlasse einen Kommentar
Ich spreche jetzt nicht von einschlägigen Telefon-Hotlines, die fallweise „Männerherzen“ höherschlagen lassen, sondern der 24-Stunden-Notfallstelefonnummer im trockenen Gefahrguttransport-Alltag.
Ursprünglich wurde in den Vorschriften nur die Angabe einer Telefonnummer des Verantwortlichen unter bestimmten Umständen bei Gefahrgut-Transporten der Klasse 6.2 (ansteckungsgefährliche Stoffe) verlangt.
Doch Immer mehr wird es jetzt Luftfrachtstandard im Gefahrguttransport (und die Seefracht zieht teilweise nach), dass die Angabe der 24-Stunden-Notfalltelefonnummer im Beförderungsdokument (Shippers Declaration for Dangerous Goods) angegeben werden muss.
Begonnen (und das schon vor Jahren) haben mit dem Ruf nach der Notfallsnummer für gefährliche Güter unsere amerikanischen Freunde.
Die Sonderbestimmung (wird hier nur auszugsweise aus der deutschen Ausgabe zitiert) der USA für Gefahrgutluftfrachttransport USG-12 aus den aktuellen IATA DGR (IATA Dangerous Goods Regulations – 52.Ausgabe) sagt dazu Folgendes aus:
„Bei Sendungen in die, aus der, innerhalb der oder im Transit durch die USA müssen, wie nachfolgend beschrieben, Informationen zu Notfallsmaßnahmen verfügbar gemacht werden. Dies gilt für alle gefährlichen Güter mit Ausnahme von magnetischem Material (UN 2807) und Gefahrgut, für welches keine Versendererklärung für gefährliche Güter verlangt wird, sowie andere unter die Vorschriften fallende Stoffe (Other Regulated Material), wie in 49 CFR 173.144 definiert.
Telefonnummer: Die Versendererklärung für gefährliche Güter, wie sie durch diese Vorschriften verlangt wird, muss eine Notfallsnummer (mit Vorwahl und für internationale Nummern, außerhalb der USA), die Landesvorwahl sowie die Anwahl aus den USA benötigt, für den Fall eines Zwischenfalls mit gefährlichen Gütern, beinhalten. Über diese Nummer muss, während der gesamten Transportdauer des Gefahrguts, einschließlich damit zusammenhängenden Lagerzeiten, jederzeit eine Person erreichbar sein, welche:
1. Kenntnisse über die Gefahren und Eigenschaften der beförderten Gefahrgüter besitzt;
2. über umfassende, in Bezug auf Notfallsmaßnahmen und Minimierung der Unfallsfolgen verfügt; oder
3. jederzeit sofort mit einer Person, welche diese Kenntnisse und Informationen besitzt, in Verbindung treten kann.
Mittel zur Einhaltung: Die Telefonnummer muss die Nummer der Person sein, welche die gefährlichen Güter zur Beförderung aufgibt, oder die Nummer einer Agentur oder Organisation, welche die Verantwortung für die Bereitstellung der detaillierten Informationen übernehmen kann und diese auch übernimmt. Die Person, welche ein Gefahrgut zur Beförderung aufgibt und die Telefonnummer einer Agentur oder Organisation angibt, muss sicherstellen, dass die Agentur oder Organisation aktuelle Informationen über das Material empfangen hat, bevor dieses zur Beförderung aufgegeben wird.“
Auch Umfang und Art der Notfallsinformationen sind in der USG-12 sehr genau definiert.
Die komplette USG-12 in englischer Sprache (IATA DGR 52nd edition) kann von unserer Website unter http://www.other-sight.com/gefahrgut/Gefahrgut-Downloads.html downgeloaded werden.
Und Vorbild macht Schule.
Derzeit verlangen eine ganze Reihe von Länder und Luftfahrtgesellschaften die Angabe dieser 24-Stunden-Notfallsnummer beim Gefahrguttransporten (wobei die Formulierungen in den einzelnen Sonderbestimmungen sich teilweise unterscheiden).
Damit der Bestimmung Genüge getan wird, werden nun „fröhlich“ Firmenanschlüsse mit Durchwahl des auftragsbearbeitenden Personals angegeben oder Handy Nummern von Mitarbeitern in die DGDs eingetragen.
Allerdings erfolgt der Eintrag meist ohne Ahnung darüber, welche Qualifikationen, Verpflichtungen, Anforderungen und Haftungen mit der Angabe der 24h-Notfallstelefonnummer tatsächlich verbunden sind, bzw. welche Folgen die Angabe einer nicht vorschriftenkonformen Nummer haben kann.
Unter anderem sind 24h Stunden sind ein äußerst interessanter Zeitraum, wenn wir uns auf internationalem Terrain bewegen. Wenn sich die Menschen in unseren Breiten die ersten Gedanken über den wohlverdienten Feierabend machen, erwacht die Bevölkerung in anderen Erdteilen gerade erst.
Zeigen Sie mir das österreichische Mittelstandsunternehmen, deren qualifiziertes Fachpersonal um 3:00 h morgens MEZ kompetente Information zum gerade geluftfrachteten Gefahrgut in englischer Sprache mit direkter Durchwahl bereitstellen kann oder auch will. Zeigen Sie mir den noch so engagierten Mitarbeiter, der der englischen Sprache mächtig, das passende Sicherheitsdatenblatt auf dem Nachtkästchen gelagert, munter und in vollem Besitz seiner geistigen Kräfte, die richtige und hilfreiche Information zur aktuellen Unfallsituation und die beförderten Gefährgüter zur Verfügung stellen wird.
Die Argumente „So oft passiert ja nichts“ und diese Telefonangabe ist reine Formsache, gelten nicht. Denn aufgepasst:
Die geforderte Funktionalität des im Beförderungspapier eingetragenen Emergency Contact wird auch ohne Notfallssituation überprüft (sowohl von internationalen als auch nationalen Behörden).
Ich kann jetzt keine schlafenden Hunde wecken, denn diese sind längst schon wach.
Was geschieht, wenn entdeckt wird, dass die in der Shippers Declaration angegebenen Telefonnummer nicht den Anforderungen entspricht?
Handelt es sich nur um eine Überprüfung, so wird voraussichtlich der fehlerhafte Eintrag in der DGD beanstandet. Es erfolgt eine Meldung an die zuständige Behörde und die Sendung fliegt nicht (bzw. wird gestoppt), gegebenenfalls erhält der Versender eine Verwaltungsstrafe.
Wird die Notfallsnummer im Zwischen- oder Unfallsfall nicht erreicht oder mangelhafte Information erteilt, so kann dies gravierende und unüberschaubare Folgen für den Versender und/oder den Unterzeichner der DGD haben.
Der Versender / Unterzeichner haftet in vollem Maße für alle Schäden und Folgen, die aus der fehlenden Information entstehen.
Ich denke nicht, dass Sie den Flieger bezahlen wollen, der aufgrund von falscher Behandlung Ihrer Gefahrgutsendung, vom Himmel fiel. Und sicherlich wollen Sie weder Verantwortung noch Kosten für die Menschen tragen, die aufgrund von unzureichenden Maßnahmen schwere gesundheitliche (womöglich irreparable) Schäden davon getragen haben – abgesehen davon – dass jede Versicherung im Unfalls- und Zwischenfalls-Fall sofort aus der Haftung aussteigen wird.
Fazit: Kümmern Sie sich in ureigenen Interesse rechtzeitig um die „perfekte“ Nummer .
Sollten Sie die Anforderungen in Ihrem Unternehmen nicht erfüllen können, wenden Sie sich an einen externen Anbieter. Mittlerweile gibt es einige Unternehmen, die entsprechende Dienstleistungen anbieten.
Zugegeben, die Investition in eine anforderungsgerechte Notfalls-Telefonnummer erscheint im ersten Augenblick nicht gerade kostengünstig und nicht notwendig. Dies ist jedoch – wie vorstehend erläutert – eine sehr kurzsichtige und unverantwortliche Sicht.
Gerne übermitteln wir Ihnen entsprechende Kontaktdaten. Senden Sie uns Ihre Anfrage unverbindlich an gefahrgut@other-sight.com oder rufen Sie uns an Tel. +43 650 4500100.
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Noch mehr brandaktuelle Gefahrgutinformationen unter www.gefahrgut.other-sight.com.
Wir wünschen sichere und problemlose Gefahrguttransporte.
Liebe Grüße
Sieglinde Eisterer – TUGIS Gefahrguttransport – Gefahrgut Online Center
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