Gefahrgutmanagement – Das Sicherheitsdatenblatt als Schlüsseldokument
3. Februar 2011 Hinterlasse einen Kommentar
Sicherheitsdatenblätter spielen im Chemikalien- und Gefahrgutmanagement eine “tragende” Rolle.
Das Sicherheitsdatenblatt muss die Verwender in die Lage versetzen, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz sowie zum Schutz der Umwelt zu ergreifen.
Der Ersteller des Sicherheitsdatenblatts muss berücksichtigen, dass ein Sicherheitsdatenblatt seine Adressaten über die Gefahren eines Stoffs oder eines Gemischs informieren sowie Angaben über die sichere Lagerung, Handhabung und Entsorgung des Stoffs oder des Gemischs enthalten muss.
Die in Sicherheitsdatenblättern enthaltenen Angaben müssen den Anforderungen der Richtlinie 98/24/EG des Rates bez. den Regelungen der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Restriction and Authorization of Chemicals) entsprechen.
Insbesondere müssen die Sicherheitsdatenblätter dem Arbeitgeber ermöglichen festzustellen, ob es am Arbeitsplatz gefährliche chemische Arbeitsstoffe gibt, und die Risiken zu bewerten, die durch die Verwendung dieser Stoffe für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer entstehen.
Das Sicherheitsdatenblatt enthält neben den Angaben über die chemischen und physikalischen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen auch Informationen über die Einstufung des Produktes in den verschiedenen Rechtsvorschriften und Empfehlungen (z.B. GHS = Global Harmonized System / CLP = Classification, Labelling and Packaging, die Gefahrguttransportvorschriften = ADR / RID/ IMDG CODE; IATA DGR, die Wassergefährdungsklassen etc.)
Im Sicherheitsdatenblatt finden wir Informationen über die richtige Lagerung des Stoffes / der Zubereitung, über die richtige Handhabung und ggf. notwendige Schutzausrüstungen.
Es sind Notfallsmaßnahmen im Zwischenfalls und Unfallsfall angegeben.
Weiters finden wir dort auch Vorgaben für die Entsorgung des Stoffes / der Zubereitung.
Das Sicherheitsdatenblatt bildet somit die Schnittstelle zwischen den verschiedenen Rechtsvorschriften und die Daten des Sicherheitsblattes liefern bei jedem Vorgang, der sich mit Gefahrgütern/Gefahrstoffen befaßt, unverzichtbare Informationen.
Hersteller / Lieferanten / Importeure sind für die Beistellung des Sicherheitsdatenblattes innerhalb der EU und für die Evaluierung desselben (falls erforderlich) verantwortlich. Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen, die die besonderen Erfordernisse und Kenntnisse des Verwenderkreises, soweit bekannt, berücksichtigt.
Jeder “Nutzer” eines Sicherheitsdatenblattes sollte jedoch prüfen, ob er eine aktuelle Version in Händen hält. Aufgrund der vielen Änderungen in den jeweiligen Rechtsvorschriften, sind die Angaben in den Sicherheitsdatenblättern in vielen Fällen veraltet. Veraltete Angaben können zu Fehler, Mißverständnissen und Fehlverhalten führen.
Weitere Informationen zum Thema Sicherheitsdatenblatt, Chemikalien- und Gefahrgutmanagement finden Sie unter
www.gefahrgut-online-center.at